Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind in Wohnungen in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren und Räumen, die als Fluchtwege dienen sind sie Pflicht.

Seit dem Jahr 2021 statten wir sukzessive alle unsere Wohnungen mit modernen Funkrauchwarnmeldern der Techem GmbH aus. Die hochwertigen Geräte des neusten Technikstands ermöglichen eine Ferninspektion ohne Betreten der Wohnungen und bieten den Mietern zusätzliche Sicherheit. Ebenso ist mit dem Austausch die gemäß dem mit Ihnen abgeschlossenen Dauernutzungsvertrag verpflichtende regelmäßige Sicht- und Alarmprüfung der Rauchwarnmelder durch den Mieter und der Nachweis an uns nicht mehr erforderlich.

Im Fall von Ausfällen oder Störungen steht Ihnen die Rauchwarnmelder-Hotline an 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Die Hotline erreichen Sie unter: 0800 200 1264

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