Information zum Stromlieferantenwechsel

Information zum Stromlieferantenwechsel

Seit Juni 2025 ist eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die den Stromlieferantenwechsel betrifft. Dies bedeutet konkret, dass der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden durchführbar sein muss.

Für Sie als Mieter heißt dies, dass Sie bei einem Wohnungswechsel rechtzeitig Ihren Stromlieferanten informieren müssen.

Ziel dieser Regelung ist es, Ihnen als Verbraucher mehr Flexibilität und eine schnellere sowie günstigere Versorgung zu ermöglichen.

 

Die neue Regelung betrifft auch Kunden, die aufgrund eines Mieterwechsels ihren Stromanschluss anmelden oder abmelden möchten.

  • Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung durch einen Stromanbieter ist nicht mehr möglich. (Bisher war dies bis zu sechs Wochen rückwirkend zulässig.)
  • An- und Abmeldungen können nur noch für die Zukunft durchgeführt werden.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen von Stromlieferverträgen außerhalb der Grundversorgung bleiben weiterhin gültig.

 

Damit Ihr Umzug reibungslos verläuft, achten Sie bitte auf folgendes:

  • Informieren Sie Ihren Stromanbieter mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug
  • Teilen Sie dem Stromanbieter den Endzählerstand am Tag der Wohnungsübergabe mit
  • Am besten kontaktieren Sie Ihren derzeitigen Stromanbeter rechtzeitig und klären Sie die gewünschte Vorgehensweise des Anbieters. Dieser steht Ihnen sicherlich gerne zur Seite und unterstützt bei Fragen und Unsicherheiten.

 

Wichtig:

Wird ein Wechsel nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der bisherige Vertrag bestehen, und der bisherige Vertragsnehmer bleibt zahlungspflichtig – auch nach dem Auszug.

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