Häufige Fragen

Wie kann ich mich um eine Wohnung bewerben?

Wenn Sie sich für eine Wohnung der Baugenossenschaft Rüsselsheim interessieren, bewerben Sie sich bitte zunächst schriftlich. Die Unterlagen dazu und weitere Auskünfte erhalten Sie hier oder in unserer Geschäftsstelle.
Zur Anmietung einer Wohnung ist es erforderlich, Mitglied bei der Baugenossenschaft mit entsprechenden Genossenschaftsanteilen (1 Anteil entspricht 103 Euro) zu werden.
Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt 100 Euro. Über die Vorteile einer Mitgliedschaft und die zu erwerbenden Genossenschaftsanteile informieren wir Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kann ich innerhalb der Baugenossenschaft umziehen?

Ein Umzug innerhalb der Genossenschaft ist grundsätzlich möglich, dafür ist eine schriftliche Anfrage für einen Wohnungstausch nötig. Eventuell kann der Kauf weiterer Genossenschaftsanteile notwendig sein.

An wen kann ich mich im Notfall wenden?

Während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle wenden Sie sich zunächst an uns, Tel. (06142) 79 30 70. Bei drohender Gefahr und an Sonn- und Feiertagen haben Sie das Recht, wichtige Reparaturen auch bei den hier genannten Unternehmen durchführen zu lassen.

Ich habe ein Haustier. Darf es mit in die neue Wohnung einziehen?

Die Haltung von Kleintieren wie Zierfischen, Hamstern oder kleinen Vögeln ist erlaubt, sofern sie nach Art, Haltung und Anzahl die Mietsache oder andere Mieter nicht gefährden. Die Haltung eines Hundes oder einer Katze ist nur mit einer Genehmigung möglich. Bitte beantragen Sie diese Genehmigung schriftlich.

Ist es möglich, einen Kfz-Stellplatz oder eine Garage anzumieten?

Ja, in einigen unserer Wohnanlagen können PKW-Stellplätze oder Garagen angemietet werden. Gerne sind wir Ihnen bei einer Suche nach einer geeigneten Abstellmöglichkeit für Ihr Kraftfahrzeug behilflich. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wo kann ich Streusalz bestellen?


Die Baugenossenschaft stellt Ihnen für den Winterdienst Streusalz zur Verfügung. Streusalz kann telefonisch in der Geschäftsstelle geordert werden.

Ich bin im Urlaub / auf Dienstreise / erkrankt. Wer übernimmt die Hausordnung?


Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Ihnen aus dem Mietvertrag ergebenen Pflichten des Winterdienstes, Kehrdienstes bzw. der Hausordnung wahrzunehmen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens oder die hier aufgeführten Firmen in Ihrem Namen beauftragen. Bitte beachten Sie: Die Kosten dafür müssen von Ihnen getragen werden. Die Ausführung der Hausordnung inklusive Kehr- und Winterdienst ist auch in Abwesenheit, z. B. durch Urlaub, Krankheit etc., von Ihnen immer sicher zu stellen. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, mehr als einmal wöchentlich zu reinigen.

Wenn Sie Fragen zum Wohnen für Senioren haben oder sich für eine Wohnung interessieren, helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.

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