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Lange blieb es ruhig, doch nun meldet sich der Winter noch einmal zurück: Bei Minusgraden und gefrorenen Wegen kommt so manch einer dieser Tage ins Rutschen. Für Mieter ist es daher besonders wichtig, die in der Hausordnung festgehaltenen Pflichten zum Winterdienst zu kennen und diese auch einzuhalten.
„Jeder, der sich schon einmal eine spiegelglatte Treppe herunter gewagt hat, weiß, wie gefährlich das sein kann. Aus diesem Grund bitten wir unsere Mieter, den Zugang zum Haus sowie die Haustreppe und den Hauseingang von Schnee und Eis freizuhalten“, so Uwe Menges, Vorstand der Baugenossenschaft Rüsselsheim. Bei Glätte müssten diese Bereiche außerdem zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr gestreut werden. „Damit schützen die Mieter sich und ihre Nachbarn vor Unfällen und sorgen für ein sicheres und entspanntes Wohnen“, erklärt Norbert Winterstein, Vorstand der Baugenossenschaft.
Sollten Mieter einmal wegen Krankheit oder Urlaub die Räumpflichten nicht wahrnehmen können, besteht für sie die Möglichkeit, Kehr- und Winterdienst von verschiedenen Firmen erledigen zu lassen. Die Baugenossenschaft Rüsselsheim bietet dazu auf ihrer Internetseite eine Übersicht der einzelnen Firmen mit Ansprechpartnern und Telefonnummern. Die Kosten trägt dabei jeweils der Mieter selbst. Interessierte finden die Informationen unter www.diebaugenossenschaft.de/mieterservice/servicenummern.
Für die Mieter ist außerdem wichtig zu wissen, wie sie die kälte- und frostempfindlichen Anlagen des Hauses bei niedrigen Temperaturen voll funktionsfähig halten können. Dabei hilft ein kleiner Trick: Unterschreitet die Außentemperatur -5 Grad Celsius, können die Mieter durch regelmäßige Wasserentnahme Frostschäden an den Leitungen vermeiden. „Dies gilt besonders für Urlaube oder längere Abwesenheiten. In diesen Fällen ist es ratsam, Verwandte oder Nachbarn in der Wohnung nach dem Rechten sehen zu lassen“, empfiehlt Vorstand Uwe Menges. Eine kleine Notiz in der Wohnung helfe dabei, die vertretende Person an das kurze Betätigen des Wasserhahns zu erinnern.
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